Preisangabe / Preis auf Anfrage

Wie gestaltet sich die Preisfindung zu Antiquitäten, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke?

Da unsere antiken Möbel und Kunstgegenstände keiner Serienproduktion unterliegen und in der Regel als Einzelstücke anzusehen sind, ist eine Preisangabe sehr schwierg, da sich der Wert der Möbel an dem Alter, der Aufarbeitung und Erhaltung orientiert. Weiterhin sind regionale und Marktenge ein wichtiges Kriterium einen Preis festzusetzen. Auch aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber die Preisauszeichnung von Antiquitäten aus der Preisangabeverordnung ausgeklammert und gibt den Händlern bei der Gestaltung der Preise mehr Spielraum.

Unsere Angaben zu Preisen entsprechen den Vorgaben der Preisangabeverordnung (PAngV) der aktuellen Fassung. Von der Preisauszeichnung ausgenommen sind hiernach:

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten im Sinne des Kapitels 97 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2159 (ABl. L 431 vom 21.12.2020, S. 34) geändert worden ist.

Erst wenn Produktbeschreibungen eine Preisangabe haben, stellen sie somit eine unverbindliche Preisempfehlung und demnach ein ANGEBOT des Verkäufers dar, und die Preisangabeverordnung (PAngV) greift.

Für Produkte die keine Preisauszeichnung haben und mit "Preis auf Anfrage" versehen sind, sind nicht als Angebote sondern als WERBUNG anzusehen. Erst wenn wir Ihnen auf Anfrage einen Preis mitteilen, werden wir Ihnen die umfänglichen Endpreise inkl. MwSt sowie zuzügliche Kosten für Versand oder Transport offenlegen und benennen. Wir sind dann an die Preisauszeichnung nach Preisangabeverordnung verpflichtet, da wir Ihnen mit einem Preis ein ANGEBOT machen.